Die Einführung der Lenk- und Ruhezeiten für den Kleintransporter
Die Änderungen ab dem 01.Juli 2026 im Überblick:
Diese Änderungen betreffen alle Beförderungen mit Fahrzeugen:
- deren höchstzulässige Masse (zHM) einschließlich Anhänger oder Auflieger
2,5t übersteigt
und
- die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagebeförderungen eingesetzt werden.
Diese Änderung gilt nicht für Beförderungen mit Fahrzeugen:
- die zwischen 2,5t und nicht mehr als 3,5t zHM liegen,
und
- im Werkverkehr eingesetzt werden
und
- wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.
Folgende Änderungen kommen auf die Fahrer zu:
- Pflicht zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nach VO(EG)561/2006
- die Pflicht zur Benutzung einer personifizierten gültigen Fahrerkarte
Folgende Änderungen kommen auf die Unternehmer zu:
- die Pflicht zur Unterweisung der Fahrer nach Artikel 33 der VO(EU)165/2014 - die Pflicht zum regelmäßigen Auslesen der Fahrerkarten und Digitalen Fahrtenschreiber
- die Pflicht zum Auswerten der Daten und zur Durchführung von Belehrungsgesprächen bei Verstößen
- die Pflicht Touren so zu Planen, das die Regelungen der VO(EG)561/2006 eingehalten werden
Nachzulesen sind diese Änderungen in der VO(EG)561/2006 Artikel 2 und 3. Die weiteren Pflichten bzgl. der Nutzung des Fahrerkarten und Fahrtenschreiber, ergeben sich aus der VO(EU)165/2014, der sogenannten Tachographenverordnung.
Anmerkung:
Diese Frist, bzw. die sich daraus ergebenden Pflichten, sollten durch Unternehmer nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein Verstoß gegen die oben genannten Vorschriften, kann im schlimmsten Fall zur Aberkennung der Lizenz, einem Berufsverbot und damit zur Untersagung der Unternehmertätigkeit führen.
Informationen zu diesem Thema
HIER.