Sven Miesem - Freiberuflicher Trainer & Berater

DSRC - die Fernkontrolle von Tachodaten


Einführung der Pflicht zur Fernkontrolle

Mit der Einführung des Mobilitätspaketes, wurden die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, ab dem 19.August 2024 über die Ausrüstung zur Fernüberwachung von Tachographen zu verfügen. Der technische Begriff für diese Technik ist DSRC (Dedicated Short-Range Communication). Dies ist ein wichtiger Bestandteil zur Durchsetzung der Vorschriften und ist im Kontext der Nachrüstpflichten für grenzüberschreitende Verkehre zu sehen.


Noch nicht alle Länder, aber immer mehr

Während es zum Zeitpunkt der Einführung nur bei einzelnen Kontrollbehörden die Ausrüstung dazu gegeben hat, sind seit 2022 sukzessive immer mehr Mitgliedstaaten dabei, die Technik flächendeckend einzuführen. Auch in Deutschland hat das BALM im Februar 2025 die landesweite Einführung bekannt gegeben. Laut "Trans.info", wurde die Kontrolltechnik im Juli 2025 in 13 Länder eingesetzt. 
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Was bedeutet dies für die Kontrollpraxis

Sowohl das BALM, wie auch Kontrollbehörden anderer Länder haben in eindrucksvollen Beispielen angegeben, wie sich die Kontrolldichte durch die neue Technologie verändert. In Italien wurden beispielsweise in nur 20 Minuten 80 LKW kontrolliert. Die Kontrolldaten dienen zur Erkennung von Unregelmäßigkeiten und damit zur Vorauswahl für eine physische Kontrolle. Erst durch die physische Kontrolle werden Verstöße festgestellt, was dann zu Bußgeldern führen kann.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle, das in Deutschland parallel zum DSRC weitere digitale Kontrolltechniken eingeführt wurden. Bei diesen "sensorischen" Verkehrskontrollen, können zusätzlich zum DSRC, Abmessungen von Fahrzeugen, Daten zu ADR-Transporten, technischem Zustand mittels Wärmebild, sowie Mautdaten kontrolliert werden. Mit Einführung dieser neuen Kontrollfahrzeuge, wurden laut BALM im Jahr 2024 bereits mehr als 1 Million "sensorische" Kontrollen durchgeführt.
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Was wird bei der Kontrolle mittels DSRC übermittelt?

Die technische Einführung der DSRC-Schnittstelle in den Tachographen, erfolgte bereits 2019 mit der Einführung des "Digitalen Fahrtenschreibers der 2.Generation Version 1". Diese wurden im Zeitraum vom 15.Juni 2019 bis zum 22.August 2023 in Neufahrzeugen verbaut. Bei der Version 1 werden "nur" nicht persönliche Daten übermittelt.
Dies sind z.B.: Kalibrierungsdaten, Zeiteinstellungsdaten, Datenfehler Weg und Geschwindigkeit, Fahren ohne gültige Karte, Daten zu Sensorstörungen, Stromunterbrechungen, etc...

Bei der Version 2, die verpflichtend bei grenzüberschreitenden Verkehren ist, werden zusätzlich auch Daten zur täglichen und wöchentlichen Lenkzeit, sowie zu Lenkzeiten der Doppelwoche übermittelt.


Bitte bedenken Sie, dies ist nur ein kleiner Teil der Änderungen und betrifft sowohl den Güterverkehr, wie auch den Personenverkehr. Wie alle Regelungen rund um Fahrtenschreiber und Sozialvorschriften, ist das Themengebiet komplex!

Lassen Sie Sich kompetent Beraten!






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