28 Tage......
Diese Frist ist wohl fast allen Menschen bekannt, die im Transportsektor mit Fahrerkarten zu tun haben. Hierbei handelt es sich um den Zeitraum, nachdem spätestens eine Fahrerkarte nach der letzten Benutzung ausgelesen werden muss.
Die Frist von 90 Tage, nachdem ein Massenspeicher, also der digitale Fahrtenschreiber, ausgelesen werden muss, ist jedoch nicht allen bekannt. Noch weniger Menschen ist bekannt, das die Daten aber nicht nur ausgelesen, sondern auch ausgewertet werden müssen. Dies ist nachzulesen in Artikel 10 der VO(EG)561/2006, sowie in Artikel 33 der VO(EG)165/2014. Kurz zusammengefasst kann man sagen, der Unternehmer muss seine Fahrer kontrollieren, bei Fehlern belehren und sie im Umgang mit dem digitalen Tachographen schulen.
Die Praxis zeigt an diese Stelle oft, das diese Pflichten nur selten richtig wahrgenommen werden.
Die Gründe für diese unzureichende Wahrnehmung können vielfältig sein: hohe Auftragslage, Personalmangel, mangelnde Fachkenntnisse, der Glaube nie kontrolliert zu werden .....
Nicht wenige Unternehmen nutzen zwar eine Software zum Auswerten, werten aber häufig nur die Daten der Fahrerkarten aus. Hier wird oft vergessen, das die Daten der Massenspeicher ebenso zur Auswertung zu nutzen sind. (Als Beispiel sei hier "Fahren ohne gültige Karte" mit abschließenden manuellen Nachtrag "Ruhezeit" genannt)
Werden jetzt Verstöße festgestellt, legen viele die Auswertungs-/Belehrungsbögen ohne weiteren Kommentar dem Fahrpersonal zur Unterschrift vor. Da aber gerade Verstöße gegen die Arbeitszeiten oft auf Planungsfehler durch die Disposition zurückzuführen sind, führt dies häufig nicht nur zu Unzufriedenheit des Personals, sondern auch nicht wirklich zu einer Änderung des Verhaltens.
Dies kann nur durch eine korrekte und fachliche Auswertung aufgedeckt und somit auch abgestellt werden.
Hier kann ich Sie aktiv unterstützen!
Senden Sie mir Ihre Daten zu, und ich werte Ihre Daten aus!
Mit anschließender fachlicher Beratung, Durchführung von Belehrungsgesprächen oder Handlungsempfehlungen für Belehrungsgespräche, Unterweisungen und Schulungen....
Egal ob einmalig, temporär, oder vielleicht sogar dauerhaft .....