Sven Miesem - Freiberuflicher Trainer & Berater

Ab dem 31.Dezember 2024 wird die Aufbewahrungs- und Nachweispflicht auf 56 Tage verdoppelt.

 Mit der Einführung des Mobilitätspaket wurden zahlreiche Dinge bezüglich der Sozialvorschriften geändert. Das Ziel ist, die Arbeitsbedingungen für Fahrer zu verbessern und die Wettbewerbsbedingungen weiter anzugleichen. Um die neuen Regelungen besser kontrollieren zu können, wurden die Nachweis- und Aufbewahrungspflichten von 28 Tage auf 56 Tage verdoppelt. Diese Änderungen ergeben sich aus der VO(EU)2020/1054, bei der in Artikel 2 der entsprechende Artikel 36 der VO(EU)165/2014 geändert wird.

Was bedeutet das konkret?

Fahrer und Unternehmer müssen im Falle einer Kontrolle einen lückenlosen Nachweis der Lenk-, Arbeits-, Ruhe-, Bereitschafts- und Krankheitszeiten erbringen. Für Fahrer gilt die aktuelle Nachweispflicht für die letzten 28 Tage, für Unternehmer mindestens 1 Jahr. Nutzt der Unternehmer die Aufzeichnungen des Fahrers um Arbeitszeiten zu dokumentieren, müssen die Daten sogar 2 Jahre archiviert werden. Die Frist für Fahrer wird ab dem 31.Dezember 2024 von 28 auf 56 Tage verdoppelt.
Die Frist für das Auslesen von Fahrerkarten wird damit aber nicht geändert. Es bleibt dabei das Fahrerkarten spätestens nach 28 Tagen ausgelesen werden müssen.

Für Fahrer die täglich mit ihrer Fahrerkarte arbeiten, ändert sich dadurch also wenig. Auf einer Fahrerkarte werden im Normalfall bereits jetzt schon größere Zeiträume als die letzten 56 Tage gespeichert. Auch für Unternehmer ändert sich für die Archivierung der Daten nichts. Da im Alltag eines Berufskraftfahrers im Regelfall keine Papierbescheinigungen nötig sind, ändert sich auch für einen Unternehmer bzgl. der Ausstellung von Bescheinigungen und Archivierung nichts. Nur für den Fall das ein Fahrer Ausdrucke gemacht, und/oder Fahrzeuge mit einem Schaublatt geführt hat, muss die neue Frist zukünftig beachtet werden.

Für wen wird es schwierig?

Schwierig wird es für Fahrer, die nur gelegentlich ein nachweispflichtiges Fahrzeug führen. Hier wird der administrative Aufwand deutlich höher, da zukünftig der Nachweis für die letzten 56 Tage erbracht und mitgeführt werden muss. Der Lückenschluss für Aushilfsfahrer, Disponenten, Werkstattmitarbeiter und anderes Personal, das nur gelegentlich fährt, wird damit nicht einfacher.

Anmerkung:
Auch dies ist ein Beispiel, wie wichtig Schulungen gerade für Aushilfsfahrer, Disponenten und Unternehmer in diesem Bereich sind. Ein fehlender oder unvollständiger Nachweis kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch zu weiteren Maßnahmen. Dies können sein, der Fahrer muss vor Ort nicht nachgewiesene Ruhezeiten nachholen und/oder es wird eine Betriebskontrolle ausgelöst. In einem solchen Fall könnte also eine Kontrollbehörde unangemeldet Kontrollen im Unternehmen durchführen.


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