Aktuelle Änderungen in der Maut / 2023 und 2024
Neue Maut für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t
Seit dem 01. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) von mehr als 3,5 t. Das tatsächliche Gewicht spielt hierbei keine Rolle.
Wichtig: Dies gilt nur, wenn die ziehende Einheit mehr als 3,5 t hat. Das Gewicht des Anhängers spielt bei der Mautpflicht also keine Rolle.
Nähere Informationen zu diesem Thema und der Ausnahme für Handwerker finden sie auf der Seite des Betreibers
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Fragen und Antworten speziell zum Thema Handwerkerausnahme finden Sie
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Neue Mautsätze für Fahrzeuge ab 7,5 t - Die CO² Maut
Seit dem 01. Dezember 2023 gelten in Deutschland neue Mautsätze für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t und mehr. Grund dafür ist die Einführung der
CO² Maut, die einen großen Bestandteil der aktuellen Mautsätze ausmacht. Teile der Mautsätze wurden am 01. Juli 2024 noch einmal angepasst.
Eine Übersicht der aktuellen Mautsätze, inkl. ab 3,5 t, finden Sie
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Fragen und Antworten zum Thema CO² Maut finden sie
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Neue Beurteilungsgrundlage für die Gewichtklassen und MautsätzeSeit dem 01. Dezember 2023 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für die Einstufung der Gewichtsklassen und damit für die jeweils gültigen Mautsätze. Bis zum Stichtag wurde die Gewichtklasse nach der zulässigen Gesamtmasse eines Fahrzeuges eingestuft.
Die neue Grundlage für die Einstufung ist nun die technisch zulässige Gesamtmasse. Damit können Fahrzeuge Mautpflichtig werden, die bisher nicht in die Mautpflicht gefallen sind. Ebenso können Fahrzeuge damit in eine andere Mautklasse kommen. Dies betrifft Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse (Feld F1) höher ist, als die zulässige Gesamtmasse im Zulassungsmitgliedstaat (Feld F2).
Die Anzahl der Achsen spielt nur noch bei Fahrzeugen mit mehr als 18 t eine Rolle.
Fragen und Antworten zu dem Thema tzGM finden Sie
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Anmerkung: Ich habe bereits mehrfach gehört, das Fahrer ein Bußgeld für zu viel gezahlte Maut zahlen mussten. Die Anzahl der Achsen war nach dem Abhängen eines Anhängers oder Aufliegers nicht angepasst worden. Die zu viel gezahlte Maut wurde erstattet.
Nur noch bestimmte Alternative Antriebe bis Ende 2025 Mautbefreit
Seit dem 01. Januar 2024 sind LKW mit CNG/LNG-Antrieb Mautpflichtig. Diese Fallen in die
Euro-6 Schadstoffklasse.
Emissionsfreie Elektrofahrzeuge, Wasserstoffverbrenner und Fahrzeuge mit einer Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit. Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm mit diesen Antriebsarten werden dauerhaft von der Maut befreit.
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